Vorstandsinfo für Mitglieder

Information für Mitglieder
14.08.2025

Liebe Mitglieder,

auf der Vorstandssitzung vom 10.08.2025 wurden unter anderem folgende wichtige Punkte besprochen, auf die wir Sie hiermit besonders hinweisen möchten:

(1)    Zahlung der Sicherheitsleitung gem. Pachtvertrag

Weiterhin haben zahlreiche Gartenpächter die Sicherheitsleistung in Höhe von 200.- EUR noch nicht auf das Vereinskonto überweisen.

Die Vorstandschaft weist darauf hin, dass es sich um eine Vertragsleistung aus dem Pachtvertrag handelt, die jeder Pächter zu erbringen hat. Wir setzten eine Frist bis zum 31.08.2025 für alle Pächter, die das noch nachholen müssen.

Danach wird ein Mahnverfahren mit zusätzlichen Mahnkosten gestartet. Erst mit der Zahlung der Sicherheitsleistung gem. §3(4) des Pachtvertrags kann der Pachtvertrag wirksam werden. Im Extremfall kann das bis zum Verlust des Gartens führen, da der Pachtvertrag nicht rechtswirksam zustande kommt.

(2)    Ruhezeiten

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die Ruhezeiten auf dem Vereinsgelände sowie die gesetzlichen Regelungen der Nacht, Sonn- und Feiertagsruhe hinweisen.

Unsere Regelungen sind

Mittagsruhe:
werktags von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Nachtruhe:
werktags von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr

Sonn- und Feiertagsruhe:
ganztägig

Bei Feiern sollte ausreichend Gespür für die Laustärke und Rücksicht auf die Nachbarn eine Selbstverständlichkeit sein. Einsätze der Ordnungsbehörden auf dem Vereinsgelände wegen Ruhestörung liegen mit Sicherheit nicht im Interesse der Mitglieder und des Vereins. 

(3)    Baumaßnahmen

Jegliche Baumaßnahmen auf den Pachtgrundstücken sind vor Baubeginn mit dem Vorstand abzuklären. Es gelten für neue Anlagen und bauliche Veränderungen die Regelungen aus §4 der Gartenordnung.

Nutzen sie für eine erste Abstimmung am einfachsten die Sprechstunde des Vorstands an jedem ersten Dienstag im Monat (16:30 Uhr - 17:30 Uhr in Garten 141).

(4)    Abgabe / Weitergabe von Gärten

Der Pachtvertrag regelt die Abgabe und Weitergabe von Gärten. Dabei läuft die Weitergabe IMMER über den Vorstand. Vereinbarungen zur Weitergabe von Gärten ohne den Vorstand sind nichtig und es werden keine neuen Pachtverträge vergeben.

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